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Aktuelles

Umsatzsteuer-Rückerstattung für Trinkwasser-Hausanschlüsse


Der Bundesfinanzhof hat am 08. Oktober 2008 entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen sowie sonstige Leistungen an Trinkwasser-Hausanschlüssen (Reparatur- und Wartungsleistungen) umsatzsteuerlich keine eigenständigen Leistungen sind und somit mit demselben ermäßigten Umsatzsteuersatz wie die Hauptleistung (Lieferung von Trinkwasser) von 7 % zu besteuern sind. Seit dem Jahr 2000 hatte die Finanzverwaltung verlangt, das Legen von Wasserhausanschlüssen sowie sonstige Leistungen an Trinkwasser-Hausanschlüssen (Reparatur- und Wartungsleistungen) als eigenständige Hauptleistungen zu behandeln, die dem jeweils geltenden Regelsteuersatz (derzeit 19 %) unterliegen sollen. Angesichts der Rechtssprechung ist die Finanzverwaltung von dieser Praxis nun wieder abgerückt und es sind Leistungen, die im Zusammenhang mit der erstmaligen Errichtung, Veränderungen, Reparaturen oder Auswechslungen eines Trinkwasser-Hausanschlusses erbracht werden, mit 7 % Umsatzsteuer abzurechnen.

Die ewag kamenz ist nicht verpflichtet, Rechnungen ab August 2000, die im Zusammenhang mit dem Legen von Wasserhausanschlüssen sowie sonstigen Leistungen an Trinkwasser-Hausanschlüssen (Reparatur- und Wartungsleistungen) stehen, zu berichtigen. Auf Antrag wird die ewag kamenz Privatkunden und Nichtvorsteuerabzugsberechtigten, die zwischen August 2000 und Juni 2009 eine Rechnung für Leistungen an einem Trinkwasser-Hausanschluss mit 16 % bzw. 19 % Umsatzsteuer erhalten haben, die sich ergebende Differenz aus der Umsatzsteuer erstatten. Die Antragsfrist gilt bis zum 30. Juni 2010. Alle bis zu dieser Frist eingehenden Anträge werden berücksichtigt.

Wegen des zu erwartenden hohen Antragseinganges in den nächsten Wochen kann die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten deshalb um etwas Geduld. Die ewag kamenz wird die Anträge schnellstmöglich bearbeiten und den Kunden die Umsatzsteuererstattungen überweisen.

Das Antragsformular mit den für die weitere Bearbeitung erforderlichen Angaben haben wir für Sie vorbereitet und steht als PDF PDF-Dokument zum Download (87.09 KBytes) bereit.

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