Team “Energieelf” beim SC-KRABAT-Firmenlauf 07 Juni 2023 / 12:51 Uhr
Unserer „Energieelf“ drücken wir für heute Abend fest die Daumen, um dieses Teamevent mit dem besten Ergebnis abzuschließen…
Erzeugungsanlagen bedürfen grundsätzlich der Betriebsgenehmigung durch Ihren örtlichen Netzbetreiber, die ewag kamenz. Nur dieser kann auf Grund seiner Kenntnisse der jeweiligen Netzanschlussverhältnisse beurteilen, ob eine Anlage am gewünschten Punkt angeschlossen werden kann.
Für die Planung des Netzanschlusses ist die vorherige Berechnung des Netzverknüpfungspunktes für die geplante Erzeugungsanlage notwendig. Für die Bearbeitung benötigen wir von Ihnen das ausgefüllte und unterzeichnete Original der Anmeldung zum Netzanschluss Strom, welche Bereich Stromnetz/Netzanschluss zu finden ist sowie den ausgefüllten Vordruck E.1 Antragstellung inclusive aller darauf aufgeführten Unterlagen.
Die benötigten Formulare können Sie nachstehend einsehen.
Wir bitten zu beachten, dass für Anlagen ≥ 135 kW und Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz die Anforderungen nach der VDE-AR-N 4110 gelten. Die Formulare dafür sind im Bereich unter Stromnetz/Netzanschluss hinterlegt.
Für steckerfertige Solarstromanlagen mit einer Leistung von max. 600 VA je Anschlussnutzeranlage ist eine Anmeldung nach einem vereinfachten Anmeldeverfahren möglich. Das Formular hierfür können Sie ebenfalls Sie ebenfalls nachstehend einsehen.
Einspeisemanagement nach §§ 9 und 14 EEG
Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen müssen ihre Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
Die Pflicht gilt auch als erfüllt, wenn mehrere Anlagen, die gleichartige erneuerbare Energien einsetzen und über denselben Verknüpfungspunkt mit dem Netz verbunden sind, mit einer gemeinsamen technischen Einrichtung ausgestattet sind, mit der der Netzbetreiber jederzeit die gesamte Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und die gesamte Ist-Einspeisung der Anlagen abrufen kann.
Betreiber von Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt müssen ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.
Betreiber von Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 Kilowatt müssen die Pflicht nach vorstehendem Satz erfüllen oder am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen.
Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Regelungen sind die „Technischen Mindestanforderungen der ewag kamenz zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach §§ 9 und 14 EEG“ zu beachten, welche nachstehend zu finden sind.
Kraft-Wärme-Kopplung
Kraft-Wärme-Kopplung ist die Gewinnung von Energie, die gleichzeitig in Strom und auch in Wärme zum Heizen umgewandelt wird. Kraft-Wärme-Kopplungsmaschinen gibt es als kleine Einheit in Einfamilienhäusern oder im großen Maßstab in der Industrie. Hier sind es größere Kraftwerke, die die entstehende Wärme ins Fernwärmenetz einspeisen.
Die ewag kamenz ist entsprechend § 3 KWKG verpflichtet, den Anlagenbetreibern den aus ihren Anlagen angebotenen KWK-Strom aufzunehmen und zu vergüten sowie für den erzeugten KWK-Strom einen Zuschlag zu entrichten.
Die Prüfung der Vergütungsvoraussetzungen erfolgt auf der Grundlage des KWKG.
Hinweis: Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der ewag kamenz verwendet werden. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist verboten.
Unserer „Energieelf“ drücken wir für heute Abend fest die Daumen, um dieses Teamevent mit dem besten Ergebnis abzuschließen…
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