Team Energie
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Informationen zur Stromlieferung
Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz
Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind.
Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten sie unter www.bfee-online.de.
Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info.
Streitbeilegungsverfahren (gilt nur für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB)
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
ewag kamenz, An den Stadtwerken 2, 01917 Kamenz
Telefon: 03578 377 0
E-Mail an: kundenbetreuung@ewagkamenz.de
Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:
Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: +49 030 27 57 240 0, Telefax: +49 030 27 57 240 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de,
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Erdgas
Informationen zum geltenden Recht, Ihren Rechten als Haushaltskunden sowie zum Schlichtungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Erdgas stellt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
Verbraucherservice Energie, Bundesnetzagentur, Postfach: 8001,
53105 Bonn, Telefon 0228 14 15 16
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de,
Internet: www.bundesnetzagentur.de
Hinweis zum Umfang der vertraglichen Leistungspflichten und zum Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb wird durch Ihren Messstellenbetreiber erbracht und ist gemäß § 9 Abs. 2 MsbG Bestandteil Ihres Vertrags. Wir stellen Ihnen daher das Entgelt für den Messstellenbetrieb als Bestandteil des Grundpreises in Rechnung. Gern erheben wir auf Ihren Wunsch einen Grundpreis ohne Messstellenbetriebsentgelt, sofern Sie einen Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber abgeschlossen haben.
Hinweis zur Haftung bei Versorgungsstörungen
Bei einer Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung als Folge einer Störung/Unregelmäßigkeit des Netzbetriebes ist der Lieferant von seiner Leistungspflicht befreit. Eventuelle Ansprüche sind gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§18 NAV). Bei schuldhafter vertraglicher Pflichtverletzung außerhalb von Versorgungsstörungen (z. B. bei Nichterfüllung der Lieferpflicht oder ungenauer oder verspäteter Abrechnung) haften wir für dadurch entstandene Schäden nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen.
www.netztransparenz.de
Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen zu den Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärmekopplungsgesetz, dem § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung, §17 f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes, und § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten.
Hinweis zum Lieferantenwechsel
In Deutschland besteht die Möglichkeit des kostenlosen Lieferantenwechsels. Wir ermöglichen einen solchen entsprechend den von der BNetzA festgelegten Prozesse und Fristen. Ein Lieferantenwechsel kann nur zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erfolgen Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice per Post:
ewag kamenz, An den Stadtwerken 2, 01917 Kamenz,
telefonisch unter 03578 377 0 oder per
E-Mail an kundenbetreuung@ewagkamenz.de
gerichtet werden.
Bereich: Energie- und Stromversorgung.
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