Hotline
Unsere Mitarbeiter vom Team Energie erreichen Sie während unserer Öffnungszeiten unter der Servicenummer:
Kamenz 22.09.2026 (Presseinformation)
Gute Nachrichten für Betreiberinnen und Betreiber von Wärmepumpen: Durch eine gesetzliche Neuregelung können die KWKG- und Offshore-Netzumlagen unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend ab dem Jahr 2025 entfallen. Dadurch lassen sich die Stromkosten für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe reduzieren.
Voraussetzung ist, dass
Ihre Wärmepumpe elektrisch betrieben wird,
sie über einen separaten Stromzähler verfügt und
der darüber bezogene Strom ausschließlich für den Betrieb der Wärmepumpe genutzt wird sowie
kein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt.
Damit wir prüfen können, ob Sie von der Umlagenreduzierung profitieren können, benötigen wir einige Angaben von Ihnen.
Nutzen Sie dafür bitte unser hier bereitgestelltes Online-Formular.
Nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen bereiten wir die entsprechende Entlastung für Sie vor.
Hinweis zur Rückerstattung
Eine mögliche Rückerstattung für das Jahr 2025 kann voraussichtlich erst ab Ende 2026 erfolgen.
Hintergrund sind noch erforderliche Abstimmungen und Abrechnungsprozesse mit dem zuständigen Netzbetreiber.
Gut zu wissen
Die Angaben müssen nur einmal übermittelt werden. Solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt bleiben, berücksichtigen wir die Umlagenreduzierung in den Folgejahren automatisch.
Erst wenn sich bei Ihnen etwas ändert, benötigen wir eine erneute Information.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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