Wärmepumpe: Jetzt von reduzierten Stromumlagen profitieren

Gute Nachrichten für Betreiberinnen und Betreiber von Wärmepumpen: Durch eine gesetzliche Neuregelung können die KWKG- und Offshore-Netzumlagen...

Wärmepumpe: Jetzt von reduzierten Stromumlagen profitieren.

Rückwirkend ab dem Jahr 2025

Wärmepumpe: Jetzt von reduzierten Stromumlagen profitieren

Kamenz 22.09.2026 (Presseinformation)

Gute Nachrichten für Betreiberinnen und Betreiber von Wärmepumpen: Durch eine gesetzliche Neuregelung können die KWKG- und Offshore-Netzumlagen unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend ab dem Jahr 2025 entfallen. Dadurch lassen sich die Stromkosten für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe reduzieren.

Wer kann die Entlastung nutzen?

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass

  • Ihre Wärmepumpe elektrisch betrieben wird,

  • sie über einen separaten Stromzähler verfügt und

  • der darüber bezogene Strom ausschließlich für den Betrieb der Wärmepumpe genutzt wird sowie

  • kein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt.

So einfach geht's!

Von Umlagenreduzierung profitieren

Damit wir prüfen können, ob Sie von der Umlagenreduzierung profitieren können, benötigen wir einige Angaben von Ihnen.

Nutzen Sie dafür bitte unser hier bereitgestelltes Online-Formular.

Nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen bereiten wir die entsprechende Entlastung für Sie vor.

Reduzierung von Umlagen

Erklärung und Kundennummer (Bitte beachten Sie, alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und von Ihnen auszufüllen!)

Sie betreiben eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe mit einem eigenen Zählpunkt (Stromzähler) und möchten die Reduzierung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage beantragen?
Gern überprüfen wir, ob alle Voraussetzungen nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) erfüllt sind.
Bitte füllen Sie dafür das folgende Formular aus. Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Sie sind Stromkunde der ewag kamenz*
Kundendaten
Angaben zur Verbrauchsstelle (Die Wärmepumpe wird an dieser Entnahmestelle betrieben)
Ihre Nachricht

Gern können Sie uns über das Bemerkungsfeld weitere Informationen zukommen lassen.

Antrag und Erklärungen
Antrag Reduzierung Stromumlagen nach § 22 EnFG*
Versicherung des Antragstellers*
Datenschutz*
Bitte rechnen Sie 5 plus 2.

Hinweis zur Rückerstattung

Eine mögliche Rückerstattung für das Jahr 2025 kann voraussichtlich erst ab Ende 2026 erfolgen.
Hintergrund sind noch erforderliche Abstimmungen und Abrechnungsprozesse mit dem zuständigen Netzbetreiber.

Gut zu wissen

Die Angaben müssen nur einmal übermittelt werden. Solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt bleiben, berücksichtigen wir die Umlagenreduzierung in den Folgejahren automatisch.
Erst wenn sich bei Ihnen etwas ändert, benötigen wir eine erneute Information.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


 

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