24 – Stunden-Lieferantenwechsel – Neuerungen bei der Meldung von Umzügen

24 – Stunden-Lieferantenwechsel – Neuerungen bei der Meldung von Umzügen
Ab dem 6. Juni 2025 tritt auf der Grundlage von § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel in Kraft. Dieser Zeitraum von 24 Stunden beschreibt lediglich die technische Verarbeitung des Wechsels zwischen einem bestehenden und neuen Lieferanten durch Ab- oder/und Anmeldung für ihren Stromliefervertrag.
Was ändert sich für Privat- und Gewerbekunden?
- Ab dem 06.06.2025 sind keine rückwirkenden Umzugsmeldungen mehr möglich.
- Die An- und Abmeldung sollte bestenfalls mindestens zehn Tage im Voraus erfolgen. Nutzen Sie hierfür gern die auf unserer Homepage hinterlegten Formulare (Änderungsformular/Änderungsanzeige) und senden diese per E-Mail an kundenbetreuung@ewagkamenz.de oder per Post an unsere Firmenadresse. Gern können Sie uns auch während unserer Öffnungszeiten persönlich ansprechen.
- Die Übermittlung des Zählerstandes erfolgt durch Sie als Kunde zum Zeitpunkt der Übergabe des Mietobjektes, spätestens innerhalb einer Woche nach Übergabe. Auch diese Information können Sie uns ebenfalls gern per E-Mail, online oder telefonisch übermitteln. Bei Nichtübermittlung des Zählerstandes werden Schätzungen auf der Grundlage der bisherigen Verbrauchsdaten vorgenommen.
- Achtung: Die vertraglichen, vereinbarten Kündigungsfristen des Stromliefervertrages gelten weiterhin fort.
Fragen & Antworten:
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Ein Umzug ist im Voraus (also vor Mietvertragsbeginn-/ende) zu melden, bestenfalls mindestens sieben Werktage vor Mietvertragsbeginn bzw. -ende. Nur so können Sie unerwünschte Kosten oder Schwierigkeiten durch Verzögerungen für fehlende Angaben oder technische Störungen vermeiden.
Rückwirkende Umzüge können nicht mehr verarbeitet werden. Bitte senden Sie uns die Information zur Ummeldung gern per E-Mail an kundenbetreuung@ewagkamenz.de, per Post oder sprechen Sie uns während unserer Öffnungszeiten persönlich an.
Zur Übermittlung der Daten können Sie gern unser Änderungsformular nutzen.
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Um einen Umzug reibungslos und zeitnah bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:
Den Zählerstand teilen Sie uns dann bitte schnellstmöglich nach der Übergabe mit, damit es nicht zu Schätzungen kommt.
Sie ziehen neu ein und haben noch keinen Stromvertrag?
Gern beraten wir Sie zu unseren Stromtarifen.
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Die Regelungen zum Umzug gelten sowohl für Mieter als auch für Vermieter.
Auch als Vermieter sollten Sie sicherstellen, dass Sie uns Mieterwechsel rechtzeitig anzeigen.Bei fehlenden Informationen müssen Sie bis zum Tag der finalen Vertragsbeendigung weiterhin für die anfallenden Kosten aufkommen.
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Melden Sie den Auszug nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Vertragsbeendigung weiterhin für die anfallenden Kosten aufkommen.
Es kann passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachfolgers berechnet wird. Sofern Kosten entstehen, für die Sie nicht mehr verantwortlich sind, müssen Sie das Problem mit dem anderen Vertragspartner selbst klären. Für uns als Ihr Energielieferant kommt immer derjenige für die Kosten auf, der als Vertragspartner zum jeweiligen Zeitpunkt angemeldet ist.

#Neuerung
#06.06.2025
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#Umzug
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#Wechsel
#Hinweis
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