Abfrage der Einwohnergleichwerte

Für die Jahresabrechnung der Schmutzwassergebühren im Entsorgungsgebiet Pulsnitz unseres geschäftsbesorgten Abwasserzweckverbandes Obere Schwarze Elster ist es für die Ermittlung der Grundgebühr notwendig, eingetretene Änderungen bei den Einwohnergleichwerten* im Abrechnungsjahr zu ermitteln.
Wir bitten Sie, uns bei Änderung Ihres Einwohnergleichwertes nachfolgendes Formular auszufüllen und abzusenden.
Jetzt Änderung des Einwohnergleichwertes online ausfüllen und absenden.
*Jeder Bewohner des Grundstücks zählt als ein Einwohnergleichwert. Maßgeblich für die Auskunft der Gebührenschuldner zur Zahl der Bewohner des Grundstücks ist die Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Bei der Bestimmung werden Bewohner mit Allein- oder Hauptwohnsitz berücksichtigt. (rechtliche Grundlagen: Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG). Veränderungen während des Veranlagungsjahres hat der Gebührenschuldner gemäß § 51 Absatz 3 Nr. 3 der öffentlichen Abwasserbeseitigungssatzung des AZV Obere Schwarze Elster, EG Pulsnitz, mitzuteilen. Der AZV Obere Schwarze Elster berücksichtigt die mitgeteilten Veränderungen im Gebührenbescheid für das Veranlagungsjahr. Erteilt der Gebührenschuldner keine Auskunft über die Zahl der gemeldeten Personen, ist seine Auskunft unzureichend oder bestehen Bedenken gegen ihre Richtigkeit, ist die Zahl der bei den Meldebehörden zum 01.01. des jeweiligen Veranlagungsjahres gemeldeten Personen maßgebend, welche durch Melderegisterauskunft eingeholt werden kann.

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Unsere Mitarbeiter der Kundenbetreuung stehen Ihnen sehr gern zur Verfügung.
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