Änderungsmeldung von Wohneinheiten

Für die Jahresabrechnung der Schmutzwassergebühren im Entsorgungsgebiet „Am Klosterwasser“ unseres geschäftsbesorgten Zweckverbandes WAZV Lausitz ist es für die Ermittlung der Grundgebühr notwendig, eingetretene Änderungen bei der Wohneinheit* im Abrechnungsjahr zu erfassen.
Wir bitten Sie, uns bei Änderung Ihrer Wohneinheit nachfolgendes Formular auszufüllen und abzusenden.
Jetzt Änderungen der Wohneinheiten online ausfüllen und absenden.
*Als Wohneinheit gelten zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmte oder genutzte Räume, die entweder nach ihrer Anordnung (Wohnungsabschlusstür) oder, falls eine Wohnungsabschlusstür fehlt, nach ihrem tatsächlichen Gebrauch zusammen genutzt werden (§ 4 der Satzung des WAZV Lausitz über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung im Geschäftsbereich Abwasser Am Klosterwasser (Abwassergebührensatzung Klosterwasser)).

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Hilfe bei der Mitteilung der Wohneinheiten?
Unsere Mitarbeiter der Kundenbetreuung stehen Ihnen sehr gern zur Verfügung.
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