24 – Stunden-Lieferantenwechsel – Neuerungen bei der Meldung von Umzügen
23 Mai 2025 / 06:25 UhrAb dem 6. Juni 2025 tritt auf der Grundlage von § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel in Kraft. Dabei bezieht sich der Zeitraum von 24 Stunden auf die technische Verarbeitung der Kündigung zwischen dem neuen und alten Lieferanten.