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Strom- und Wärmepreisbremsen Die Preisbremsen insbesondere für Haushalte und kleine Unternehmen

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.

Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt.

Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.


Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:

Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet.

Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs.
Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Fernwärme auf: 9,5 Cent/kWh
  • für Strom auf: 40 Cent/kWh
  • Berechnungsbeispiele
  • Arbeitspreis Brutto*

    16,00 ct/kWh

    Jahresabrechnung ohne Entlastung Strompreisbremse ***

    2.400,00 €

    Referenzpreis**

    9,50 ct/kWh

    Entlastungsbetrag pro kWh

    6,50 ct/kWh

    Entlastungskontingent (80%) in kWh

    12.000 kWh

    verbleibender Verbrauch zum mit der ewag kamenz vereinbarten Arbeitspreis in kWh

    3.000 kWh

    Jahresrechnung mit Entlastung Wärmepreisbremse***

    1.620,00 €


    Entlastungsbetrag gesamt

    780,00 €

    * Grundlage bildet der Versorgungstarif mit Fernwärme der ewag kamenz ab dem 01.01.2023 (gerundete Angabe)
    ** gemäß dem Wärmepreisbremsengesetz der zu zahlende Arbeitspreis für 80 % der Verbrauchsmenge
    *** In dieser Berechnung wird nur der Arbeitspreis betrachtet. Der Grundpreis bleibt unverändert bestehen.

  • Haushalt für 2.500 kWh

    Haushalt für 3.500 kWh

    Arbeitspreis Brutto*

    47 ct/kWh

    47 ct/kWh

    Jahresabrechnung ohne Entlastung Strompreisbremse ***

    1.175,00 €

    1.645,00 €

    Referenzpreis**

    40 ct/kWh

    40 ct/kWh

    Entlastungsbetrag pro kWh

    7 ct/kWh

    7 ct/kWh

    Entlastungskontingent (80%) in kWh

    2.000 kWh

    2.800 kWh

    verbleibender Verbrauch zum mit der ewag kamenz vereinbarten Arbeitspreis in kWh

    500 kWh

    700 kWh

    Jahresrechnung mit Entlastung Strompreisbremse***

    1.035,00 €

    1.449,00 €


    Entlastungsbetrag gesamt

    140,00 €

    196,00 €

    * Grundlage bildet der Grundversorgungstarif der ewag kamenz ab dem 01.04.2023
    (gerundete Angabe)
    ** gemäß dem Strompreisbremsengesetz der zu zahlende Arbeitspreis für 80 % der Verbrauchsmenge
    *** In dieser Berechnung wird nur der Arbeitspreis betrachtet. Der Grundpreis bleibt unverändert bestehen.

    Unsere Kunden mit einer Abnahme von mehr als 30.000 kWh p. a. werden gesondert, spätestens im Monat März 2023, über den Entlastungsbetrag informiert.


Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung aber ggf. um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen. Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben.

Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen.
Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.

Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website und auf der Website www.sparenwasgeht.de


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