Trinkwasserabrechnung Kalenderjahr 2024

Zählerstände für die Trinkwasserabrechnung für das Kalenderjahr 2024
Wie in den vergangenen Jahren erhält jeder Kunde der ewag kamenz für die Meldung der Zählerstände bis zum 18.12.2024 eine schriftliche Mitteilung per Post bzw. E-Mail.
Mitteilung der Trinkwasserzählerstände für das Kalenderjahr 2024
Online:
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Mit diesem Service können Sie uns als Kunde schnell, einfach und bequem Ihre Zählerstände online oder direkt über unser Kundenportal und ohne Wartezeit mitteilen.
Telefonisch:
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Die Zählerstände können gern auch telefonisch unter der Telefonnummer 03578/377-200 bis spätestens zum 19.12.2025 gemeldet werden.
Des Weiteren bitten wir Sie um Ihre Meldung der Anzahl der Wohneinheiten, soweit Sie Eigentümer sind, damit entsprechend des zum 01.04.2024 geänderten Preisblattes die Vertragsdaten aktualisiert werden können. Dies kann ebenfalls online erfolgen.
Da in den vergangenen Jahren viele Kunden telefonisch ihren Zählerstand übermittelten, entstanden lange Wartezeiten in der telefonischen Erreichbarkeit der
ewag kamenz. Daher bitten wir Sie, unser Kundenportal bzw. das Zähleronlineportal auf der Homepage der ewag kamenz für die Zählerstandsmeldung zu nutzen. Für die Meldung der Anzahl der Wohneinheiten steht Ihnen auf der Homepage ein Formular zur Verfügung.
So können Sie selbstständig die Zählerstände und die Anzahl der Wohneinheiten erfassen. Gern stehen wir unseren Kunden weiterhin auch telefonisch unter der Telefonnummer
03578/377-200 bis spätestens zum 20.12.2024 zur Verfügung. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, wenn das Anliegen nicht gleich telefonisch angenommen werden kann.
Auf der Grundlage der mitgeteilten Zählerstände werden die Verbrauchsabrechnungen für das Jahr 2024 im neuen Jahr erstellt. Die ewag kamenz bittet alle Kunden um Unterstützung bei der Übermittlung der Zählerstände und Anzahl der Wohneinheiten.
Gern können Sie Ihre Zählerstände und die Anzahl der Wohneinheiten bereits jetzt melden.
Die ewag kamenz bedankt sich bereits jetzt für die Unterstützung.

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