Was tun bei Frost? Frostschäden vermeiden

Jeden Winter verursacht der Frost im Erdreich empfindliche Schäden an Wasserhausanschlüssen, Wasserzählern und Hausinstallationen.
Jeden Winter verursacht der Frost im Erdreich empfindliche Schäden an Wasserhausanschlüssen, Wasserzählern und Hausinstallationen.
Was viele nicht wissen: Die Kosten für die frostbedingten Reparaturen von Wasserhausanschlüssen und Wasserzählern muss der Hauseigentümer tragen.
Hauseigentümer können die Einrichtungen allerdings entsprechend schützen. Solche Schäden können vermieden werden, wenn Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen möglichst immer geschlossen bleiben oder undichte Türen und beschädigte Fensterscheiben ausgebessert werden. Leitungen, die im Winter nicht benötigt werden, sollten abgedreht und vollständig entleert (z.B. Garten- und Bauwasserleitungen sowie Leitungen für Bodenräume, Garagen und Ställe) werden.
Was viele nicht wissen: Die Kosten für die frostbedingten Reparaturen von Wasserhausanschlüssen und Wasserzählern muss der Hauseigentümer tragen.
Um ganz sicher zu gehen, kann man frostgefährdete Leitungen und Wasserzähler mit Isolierstoffen umhüllen oder durch elektrische Begleitheizungen schützen.
Bei längerer Abwesenheit sollten wasserführende Anlagen, wenn möglich, entleert werden. Besonders frostgefährdete Stellen bei Wasserleitungen und Armaturen sollten zusätzlich mit Stroh oder Glaswolle isoliert werden.
Sind Wasserrohre oder -leitungen tatsächlich zugefroren und helfen so einfache Mittel, wie heißes Wasser, heiße Tücher, Heizlüfter oder Fön nicht weiter, müssen Handwerker, bspw. Installateure gerufen werden. Keinesfalls sollte man selbst mit offener Flamme, Kerzen oder Lötlampen arbeiten. Wichtig ist auch, dass bei jedem Auftauversuch die Wasserzufuhr vorher abgesperrt wird. Wasserrohrbrüche werden häufig erst nach dem Auftauen entdeckt.
Beschädigte Wasserzähler dürfen nur vom Versorger erneuert werden. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Hauseigentümer zu tragen. Frostschäden bzw. Leitungsschäden hinter dem Hauptwasserzähler liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Versorgers.

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