Update: Pressemitteilung zu drohender Einstellung der Fernwärmeversorgung in Kamenz

Update: 23.09.2025 / 13:08 Uhr
Wir informieren darüber, dass sich am gestrigen Montag, eine Mitarbeiterin der Hausverwaltung unseres Vertragspartners (des Vermieters) bei der ewag kamenz gemeldet hat und die aktuelle Höhe der offenen Forderungen erfragte. Diese haben wir selbstverständlich umgehend mitgeteilt.
Wir haben daraufhin entschieden, dass die Androhung der Einstellung der Fernwärmeversorgung ab dem morgigen Mittwoch, dem 24.09.2025, nicht vollzogen wird und hierüber die Mieter in den betroffenen Wohnblöcke durch Aushänge informiert.
Wir hoffen weiter, mit unserem Kunden (dem Vermieter) eine Klärung der Zahlung der ausstehenden Forderungen herbeiführen zu können.
Gleichzeitig bedankt sich die ewag kamenz für das Vertrauen der Mieter in den betreffenden Wohnblöcken und sichert diesen zu, dass auch die ewag kamenz, die Interessen der Mieter im Blick behält, soweit dies aus Unternehmenssicht möglich ist.

Bericht vom 19.09.2025
Pressemitteilung zu drohender Einstellung der Fernwärmeversorgung in Kamenz
Es ist zutreffend, dass die ewag kamenz gegenüber einem Fernwärmeversorgungskunden die Einstellung der Versorgung bereits am 22.08.2025 androhen musste.
Betroffen sind mehrere Wohnblöcke im Stadtteil Kamenz-Ost.
Die Androhung der Einstellung der Versorgung erfolgte wegen Außenständen in fünfstelliger Höhe.
Leider ist der Kunde (Vermieter) seinen Zahlungsverpflichtungen bis dato nicht nachgekommen, so dass die ewag kamenz am 18.09.2025 mit einem Aushang die Mieter selbst informierte, da diese unmittelbar von dem unverständlichen Verhalten des Kunden (Vermieters) betroffen sind. Die ewag kamenz hofft weiterhin, dass auch dieser Aushang dazu beiträgt, dass der Vermieter seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, denn selbstverständlich ist die ewag kamenz an einer Lösung im Interesse der Mieterinnen und Mieter interessiert.
Wir bitten jedoch auch um Verständnis, dass die ewag kamenz die Interessen der ewag kamenz und damit all ihrer Kunden wahrnehmen muss. Dazu gehört auch die Beitreibung offener Forderungen unter Nutzung der Möglichkeiten, welche die AVBFernwärmeV zur Verfügung stellt.

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