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Zählerstand

  • 24 – Stunden-Lieferantenwechsel – Neuerungen bei der Meldung von Umzügen

    23 Mai 2025 / 06:25 Uhr
    Ab dem 6. Juni 2025 tritt auf der Grundlage von § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel in Kraft. Dabei bezieht sich der Zeitraum...

    Ab dem 6. Juni 2025 tritt auf der Grundlage von § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel in Kraft. Dabei bezieht sich der Zeitraum von 24 Stunden auf die technische Verarbeitung der Kündigung zwischen dem neuen und alten Lieferanten.

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  • Trinkwasserabrechnung Kalenderjahr 2024

    23 Oktober 2024 / 13:08 Uhr
    Zählerstände für die Trinkwasserverbrauchsabrechnung für das Kalenderjahr 2024. Wie in den vergangenen Jahren erhält jeder Kunde der ewag kamenz für die Meldung der Zählerstände ...

    Wie in den vergangenen Jahren erhält jeder Kunde der ewag kamenz für die Meldung der Zählerstände bis zum 18.12.2024 eine schriftliche Mitteilung per Post
    bzw. E-Mail. Gern können Sie die Zählerstände bis spätestens zum 31.12.2024.

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  • Stromverbrauchsabrechnung Kalenderjahr 2024

    Uhr
    Zählerstände für die Stromverbrauchsabrechnung für das Kalenderjahr 2024. Wie in den vergangenen Jahren erhält jeder Kunde der ewag kamenz für die Meldung der Zählerstände ...

    Wie in den vergangenen Jahren erhält jeder Kunde der ewag kamenz für die Meldung der Zählerstände über den Stromverbrauch bis zum 18.12.2024 eine schriftliche Mitteilung per Post bzw. E-Mail.

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