- Zur datenschutzkonformen Übermittlung von digitalen Antragsformularen nutzen Sie bitte das bereitgestellte Submitbox-Portal der ewag kamenz:
Stromnetz | Netzanschluss sichere und zuverlässige Stromversorgung
Als örtlicher Stromnetzbetreiber gewährleistet die ewag kamenz eine sichere und zuverlässige Stromversorgung in der Stadt Kamenz.
Die Anmeldung für die Herstellung, Stilllegung, Änderungen von Netzanschlüssen im Elektrizitätsverteilnetz sowie der Anschluss von elektrischen Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen erfolgt durch eingetragene Elektroinstallationsunternehmen beim zuständigen Netzbetreiber.
Sofern Unklarheit besteht, welcher Netzbetreiber für das betreffende Grundstück zuständig ist, kann dieser diesen über die Internetseite www.VNBdigital.de ermittelt werden.
Eine Suchfunktion für Elektroinstallateure ist unter www.sachsen-netze.de zu finden. Nachstehend sind zum Thema Netzanschluss detaillierte Informationen, Formulare, Verträge, Bedingungen, Preise und gesetzliche Vorgaben zu finden.
- Übermittlung von Antragsformularen zum Netzanschluss:
Die Beantragung der Neuerrichtung, Änderung oder Stilllegung des Netzanschlusses Strom wird mittels des Formulars „Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)“ sowie im Bedarfsfall ergänzender Datenblätter durch das beauftragte Elektroinstallationsunternehmen vorgenommen.
Die notwendigen Formularvorlagen können unter
Antrags-/Meldeformulare | Netzanschluss von Verbrauchsanlagen Niederspannung
abgerufen werden.
Für neu zu errichtende Netzanschlüsse wird zusätzlich zu den Formularen ein Lageplan benötigt, auf welchen ersichtlich ist, für welches Objekt der Anschluss beantragt wird.
Nach Eingang der Antragsunterlagen erhält der Anschlussnehmer einen Netzanschlussvertrag, in welchem die Kosten für Ihr Anschlussvorhaben enthalten sind. Mit Unterzeichnung des Vertrages werden die notwendigen Arbeiten beauftragt.
Die Umsetzung erfolgt anschließend in Abstimmung zwischen dem Elektroinstallationsunternehmen und dem technischen Bereich der ewag kamenz. Musterverträge, Bedingungen, Preise und gesetzliche Vorgaben für den Netzanschluss von Verbrauchsanlagen Niederspannung sind unter
Bedingungen und Verträge | Netzanschluss von Verbrauchsanlagen Niederspannung
zu finden.
- Dokumente für den Netzanschluss von Verbrauchsanlagen Niederspannung:
Unabhängig von der Anlagenleistung sind der Anschluss sowie die Änderungen von Stromerzeugungsanlagen beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden.
Für Steckersolargeräte mit einer Modulleistung von insgesamt 2 kW und einer Wechselrichterleistung von insgesamt 800 VA an einer Letztverbraucheranlage (Stromzähler), welche der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, ist lediglich die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich.
Eine Registrierungshilfe hierfür stellt die Bundesnetzagentur unter folgendem Link zur Verfügung: Registrierungshilfe_Balkonkraftwerk.pdf
Hinweise zum Anschluss von Steckersolargeräten finden Sie beim VDE unter folgendem Link:
Steckerfertige PV-Anlagen: Anschluss & Anmeldung (vde.com)
Für die Anmeldung zum Anschluss von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz sind folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen:
- Anmeldung zum Netzanschluss Strom
- Lageplan mit Bezeichnung und Grenzen des Grundstücks, in welchem der Aufstellungsstandort der Anlage gekennzeichnet ist
- Übersichtsschaltbild ab Netzanschluss und Gesamtkonzept mit Anzahl, Typ und Leistung der Anlagenbestandteile
- Datenblatt Antragstellung (E.1 aus VDE-AR-N 4105)
- Datenblatt für Erzeugungsanlagen (E.2 aus VDE-AR-N 4105)
- Bei Anschluss von Speichern Datenblatt für Speicher (E.3 aus VDE-AR-N 4105).
- Einheitenzertifikat, Zertifikat NA-Schutz, technisches Datenblatt zum Wechselrichter bzw. zum Speichersystem
Formularvorlagen für die Anmeldung und den Anschluss von Erzeugungsanlagen in der Niederspannung finden Sie unter
Antrags-/Meldeformulare | Netzanschluss von Erzeugungsanlagen Niederspannung
Nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen erfolgt die Ermittlung des Anschlusspunktes (Verknüpfungspunkt) und der Anlagenbetreiber erhält das Vertragsangebot für den Anschluss der Erzeugungsanlage mit einem Anschreiben, in welchem alle notwendigen Informationen zum Umsetzung des Anschlussvorhabens enthalten sind.
Mit dem Formular E.8 ist die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage(n) und/oder Speicher bei der ewag kamenz anzuzeigen. Abschließend senden wir dem Anlagenbetreiber eine Bestätigung für den Anschluss an unser Verteilnetz sowie eine Erklärung zur Auszahlung der Einspeisevergütung zu.
Die Anmeldung der Stromerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist innerhalb der gesetzlichen Frist durch den Anlagenbetreiber vorzunehmen.
Vertragsmuster, Bedingungen und Mindestanforderungen für Erzeugungsanlagen mit Anschluss in Niederspannung können unter
Bedingungen und Verträge | Netzanschluss von Erzeugungsanlagen Niederspannung
abgerufen werden.
- Dokumente für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen Niederspannung:
Für die Anmeldung, Anfrage, oder den Antrag von Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen sind die Formularvorlagen gemäß VDE-AR-N 4110 zu verwenden. Diese sind unter
Antrags-/Meldeformulare | Netzanschluss von Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen Mittelspannung
zu finden.
Anschlussbedingungen und Verträge für Mittelspannungsanschlüsse sind unter
Bedingungen und Verträge | Netzanschluss von Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen Mittelspannung
abrufbar.
- Dokumente für den Netzanschluss von Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen Mittelspannung
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Ab dem 5. Oktober 2025 gelten neue regulatorische Vorgaben für SEPA-Überweisungen (Verification of Payee – kurz „VoP“)…
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Der Wochenkurier wird in der 39. Kalenderwoche letztmalig erscheinen. Die ewag kamenz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ab…
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